Beschwerde gegen die Verordnung über NGT-Pflanzen
Fraus omnia corrumpit
(Betrug macht alles ungültig)
Nemo potest ex suo delicto lucrari
(Niemand kann von seinem eigenen Fehlverhalten profitieren)
Unser Handeln stützt sich auf die zeitlosen Grundlagen des europäischen Rechts, wie sie in den römischen Rechtsmaximen zum Ausdruck kommen – Grundlagen, die heute von denen, die mit ihrer Einhaltung betraut sind, bewusst missachtet werden.
1. Was passiert?
Die Europäische Kommission hat wesentliche Elemente des Verordnungsvorschlags (COM/2023/411 final) rechtswidrig geändert:
(1) Streichung wichtiger Sicherheits-, Risikobewertungs- und Kennzeichnungsanforderungen für NGT-Pflanzen (neue GVO),
(2) Neudefinition der rechtsverbindlichen Definition von GVO/NTG (genetisch veränderte Organismen, die mit Hilfe neuer Genomtechniken erzeugt wurden) und
(3) Schaffung separater Patentregelungen zugunsten von Unternehmensinteressen.
Diese Änderungen wurden ohne weitere Konsultationen vorgenommen und verstoßen gegen
2. Warum ist das wichtig?
Wir können die eklatante Verletzung von Rechtsgrundsätzen nicht akzeptieren. Die Produkte der neuen Genomtechniken (NGT), die so genannten neuen GVO, bergen die gleichen Risiken wie die klassischen (transgenen) GVO, die in der EU seit Jahrzehnten streng geregelt sind. Diese Risiken ergeben sich aus der erzwungenen und verzerrten genetischen Transformation, die zu unvorhersehbaren Folgen aufgrund von Mutationen und Umweltinstabilität führt. Diese unbestreitbaren Risiken von GVO werden durch radikale und manipulierte Änderungen in der vorgeschlagenen Verordnung über NGT-Pflanzen verschleiert, wodurch die Öffentlichkeit über die Art und die potenziellen Risiken der Gentechnik irregeführt wird.
3. Was fordern wir vom Europäischen Bürgerbeauftragten?
Wir fordern eine umfassende rechtliche Untersuchung der legislativen Missstände im Zusammenhang mit der NGT-Anlagen Verordnung, die sofortige Aussetzung ihrer Annahme und die Wiederherstellung der vollständigen Einhaltung des EU-Rechts, der Bürgerrechte und der wissenschaftlichen Bedenken.
4. Wie Sie helfen können
Ihre Unterstützung verstärkt unsere rechtlichen Schritte und zeigt einen geeinten zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen eine rechtswidrige Deregulierung. Gemeinsam schützen wir die demokratische Integrität, die ökologische Sicherheit und die öffentliche Gesundheit in der Europäischen Union.
Bitte senden Sie uns einen Brief zur Unterstützung
Wenn Sie das obige Formular für unpraktisch halten, bitten wir Sie oder Ihre Organisation, uns Ihr Unterstützungsschreiben für diese Beschwerde gegen die NGT-Anlagenverordnung direkt zu schicken:
no4ngt@polskawolnaodgmo.org
KOMMENTAR. Seit Beginn unserer Tätigkeit im Jahr 2001 hat unser Verein niemals finanzielle Unterstützung aus Fonds, von Unternehmen, staatlichen Institutionen oder anderen Stellen angenommen. Wir finanzieren uns ausschließlich durch freiwillige Spenden von Privatpersonen.
Unsere Arbeit ist vollständig ehrenamtlich, was unsere Unabhängigkeit im Kampf gegen GVO garantiert.
Unsere strategischen Ziele sind:
1. Die Aufnahme eines Verbots der Verwendung genetisch veränderter Organismen jeglicher Art in der Landwirtschaft sowie in Lebens- und Futtermitteln in die Verfassung der Republik Polen.
2. Die Einschränkung oder vollständige Abschaffung der Verwendung von GVO, einschließlich NGT-Pflanzen und -Tieren, in der Landwirtschaft, in Lebensmitteln und Futtermitteln in Polen und in der Europäischen Union.
Wenn Sie oder Ihre Organisation unsere Arbeit finanziell unterstützen möchten, überweisen Sie bitte einen beliebigen Betrag auf das Konto des Vereins (Vermerk im Titel: Spende für NGT-Beschwerde):
in PLN, Konto-Nr.: 53 1600 1172 1898 0461 3000 0001
in Euro, Konto-Nr.: 42 1600 1172 1898 0461 3000 0005
Dokumente
Den Wortlaut der Beschwerde und andere damit zusammenhängende Dokumente finden Sie in den unten angehängten Dateien:
- Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten, eingereicht vom Verein „Polen frei von GVO” am 22. September 2025 (eine polnische Übersetzung der Beschwerde wird in Kürze verfügbar sein):
Complaint from Association GMO-Free Poland to European Ombudsman
Complaint to European Ombudsman (Summary – abridged version)
- Die Anhänge (Anhang Nr. 1, 2, …, 6) zur Beschwerde finden Sie auf der Website https://www.polskawolnaodgmo.org/2025/09/30/w-obronie-przed-roslinami-ngt-nowymi-gmo/
- Formeller Antrag an die Europäische Kommission (gestellt am 8. August 2025, auf den die Kommission bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Information, d. h. bis zum 1. Oktober 2025, nicht geantwortet hat, obwohl sie selbst eine Antwortfrist von einem Monat nach Eingang des Antrags festgelegt hatte…):
- Formal Request for Clarification and Action Regarding Procedural and Substantive Deficiencies in the Legislative Process of COM(2023)0411 on NGTs
Kontakt: no4ngt@polskawolnaodgmo.org | © 2025 Stowarzyszenie Polska Wolna od GMO






